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Die Landkreise

Die Landkreise sind als Gebietskörperschaften ebenfalls juristische Personen des öffentlichen Rechts mit kommunalem Selbstverwaltungsrecht. Für die Landkreise gilt die Bayerische Landkreisordnung (LKrO).

Die Aufgaben des Landkreises unterteilen sich wie bei den Gemeinden in einen eigenen und einen übertragenen Wirkungskreis. Im übertragenen Wirkungskreis führen die Landkreise Staatsaufgaben für den Freistaat Bayern aus. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass das Landratsamt unmittelbar als Staatsbehörde tätig wird. In ersterem Fall handelt es als Behörde des Landkreises, in letzterem als Staatsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde). Entsprechend sind im Landratsamt sowohl Personen tätig, die beim Freistaat Bayern beschäftigt sind, als auch solche, deren Arbeitgeber der Landkreis ist (Doppelnatur des Landratsamtes).

Organe des Landkreises sind:

  • Kreistag

  • Landrat

  • Kreisausschuss und weitere Ausschüsse

Kreistag

Der Kreistag besteht aus dem Landrat und den in allgemeiner, gleicher,
unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählten Kreisräten. Die Kompetenzverteilung und -abgrenzung ähnelt im Großen und Ganzen der zwischen Gemeinderat und Erstem Bürgermeister.

Landrat

Der Landrat wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und freier Wahl von den Landkreisbürgern für einen Zeitraum von sechs Jahren direkt gewählt. Er ist Vorsitzender des Kreistags und in dieser Funktion Organ des Landkreises. Er entscheidet selbstständig in den laufenden Angelegenheiten des Landkreises und in jenen Angelegenheiten, die ihm vom Kreistag zur selbstständigen Erledigung übertragen wurden. Darüber hinaus ist der Landrat in Personalunion kraft Gesetzes auch Leiter des Landratsamtes als Staatsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde). Der Landrat hat einen oder mehrere vom Kreistag gewählte Stell­vertreter.

Kreisausschuss und weitere Ausschüsse

Der Kreisausschuss ist gesetzlich vorgeschrieben und entlastet den Kreistag in den gesetzlich geregelten Fällen. Daneben können weitere Ausschüsse gegründet werden.

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