Die Bezirke
Die Bezirke sind ebenfalls Selbstverwaltungskörperschaften.
Sie sind gesetzlich in der Bezirksordnung (BezO) geregelt.
Sie unterscheiden sich von den – territorial parallel und deckungsgleich aufgebauten – Regierungsbezirken als staatliche Mittelbehörden, bilden mit diesen aber eine Verwaltungseinheit.
In Bayern gibt es sieben Bezirke:
Bezirk Oberbayern mit Sitz in München
Bezirk Niederbayern mit Sitz in Landshut
Bezirk Oberpfalz mit Sitz in Regensburg
Bezirk Schwaben mit Sitz in Augsburg
Bezirk Unterfranken mit Sitz in Würzburg
Bezirk Mittelfranken mit Sitz in Ansbach
Bezirk Oberfranken mit Sitz in Bayreuth
- UnterfrankenKraj Dolní Franky
- OberfrankenKraj Horní Franky
- MittelfrankenKraj Střední Franky
- OberpfalzKraj Horní Falc
- SchwabenKraj Švábsko
- OberbayernKraj Horní Bavorsko
- NiederbayernKraj Dolní Bavorsko
Auch der Bezirk hat einen eigenen und einen übertragenen Wirkungskreis.
Zu den Organen des Bezirks gehören der Bezirkstag und der Bezirkstagspräsident.
Der Bezirkstag ist das gewählte kollektive Verwaltungsorgan des Bezirkes. Es ist mit dem Kreistag auf Kreisebene vergleichbar. Der Wahlzeitraum beträgt jedoch nur fünf Jahre.
Der Bezirkstagspräsident hat eine ähnliche Stellung wie der Erste Bürgermeister auf
Gemeindeebene bzw. der Landrat auf Kreisebene. Im Unterschied zu ihnen wird er jedoch nicht direkt, sondern aus den Reihen der Bezirkstagsmitglieder gewählt. Seine Amtszeit beträgt ebenfalls fünf Jahre.
Vom Bezirkstagspräsidenten zu unterscheiden ist das Amt des Regierungspräsidenten,
der der staatlichen Bezirksregierung vorsteht und daher nicht als Organ des Bezirks als Selbstverwaltungskörperschaft anzusehen ist. Der Regierungspräsident wird nicht
gewählt, sondern ist Staatsbeamter und wird von der Staatsregierung ernannt.