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Verwaltungsrecht und Normenhierarchie

Der föderalen Struktur der Bundesrepublik entsprechend ist das Verwaltungsrecht teilweise Bundesrecht, teilweise Landesrecht. Es gibt also je nach Gesetzgebungskompetenz bundes­deutsches und bayerisches Verwaltungsrecht.

Das Verwaltungsrecht unterteilt sich unabhängig davon in das Allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht.

Das Allgemeine Verwaltungsrecht regelt die allgemeinen Verfahren und die allgemeinen Rechtsinstitute, die grundsätzlich überall in der öffentlichen Verwaltung Anwendung finden. Das wichtigste Gesetz ist hier das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).

Das besondere Verwaltungsrecht regelt demgegenüber einzelne besondere Rechts­gebiete des Verwaltungsrechts.

Wichtig ist, dass jedwede bundesrechtliche Rechtsvorschrift einer etwaig gegenläufigen Rechtsvorschrift der Bundesländer vorgeht. Eine einfache Verordnung des Bundes steht damit in der Normenhierarchie sogar über einer Vorschrift der Landesverfassung.

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