Sie Informieren sich aktuell über die öffentliche Verwaltung in Bayern (Deutschland).

Die vollziehende Gewalt (Exekutive)

Die öffentliche Verwaltung ist – mit Ausnahme weniger Bundesbehörden – Sache der einzelnen Bundesländer, auch und gerade, wenn es um den Vollzug von Bundesgesetzen geht. In der Praxis wird daher die Arbeit der bayerischen Verwaltung sehr stark von den Entscheidungen des Bundes und dessen Gesetzgebung bestimmt.

Die Bayerische Staatsregierung ist die oberste Exekutivbehörde im Freistaat Bayern. Ihr sind die Landesbehörden untergeordnet (s. Kapitel „Die Landkreise“).

Der Staatsregierung steht der Ministerpräsident vor. Er wird in geheimer
Abstimmung vom Landtag gewählt. Der Ministerpräsident leitet die Geschäfte der Staatsregierung und bestimmt die Richtlinien der Politik (Richtlinien­kompetenz).

Er hat ein eigenes Gesetzesinitiativrecht sowie ein eingeschränktes Begnadigungsrecht und vertritt den Freistaat Bayern nach außen.

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