Die Staatsverwaltung
Die bayerische Staatsverwaltung ist dreistufig aufgebaut.
Sie lässt sich in unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung unterteilen. In der unmittelbaren Staatsverwaltung nimmt der Freistaat Bayern seine Aufgaben durch eigene Behörden ohne rechtliche Selbstständigkeit dieser Behörden wahr, in der mittelbaren Staatsverwaltung durch verselbstständigte juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Hinsichtlich der unmittelbaren Staatsverwaltung unterscheidet man die obersten Landesbehörden, die staatlichen Mittelbehörden und die staatlichen Unterbehörden.
Zu den obersten Landesbehörden zählen die Ministerien, die Staatskanzlei und der Bayerische Oberste Rechnungshof.
Derzeit (2022) gibt es folgende Staatsministerien:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Den Ministerien sind die Mittelbehörden nachgeordnet, die – für einen räumlich begrenzten
Bereich des Staatsgebietes – die Aufgaben der Staatsverwaltung wahrnehmen und die unteren Staatsbehörden beaufsichtigen. Zu den Mittelbehörden gehören die sieben Bezirksregierungen (Oberbayern, Schwaben, Niederbayern, Oberpfalz, Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken).
Untere staatliche Verwaltungsbehörden sind die 71 Landratsämter, die die Staatsverwaltung für den räumlichen Bereich des jeweiligen Landkreises wahrnehmen (Kreisverwaltungsbehörden). Die Landratsämter sind neben dieser Eigenschaft als staatliche Unterbehörde auch noch Behörde des jeweiligen Landkreises als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit Behörde der kommunalen Selbstverwaltung des jeweiligen Landkreises (Doppelfunktion, s. Kapitel „Die Landkreise“).
Neben diesen mittleren und unteren Staatsbehörden mit beschränktem territorialem Aufgabenbereich gibt es noch weitere für ganz Bayern zuständige Landesbehörden (z. B. Landesamt für Wasserwirtschaft, Landesamt für Verfassungsschutz etc.).
Daneben nimmt der Freistaat Bayern seine Verwaltungsaufgaben auch noch durch selbstständige juristische Personen des öffentlichen Rechts wahr (mittelbare Staatsverwaltung). Das sind neben den Gemeinden auch öffentlich-rechtliche Anstalten (z. B. Bayerischer Rundfunk) oder die staatlichen Hochschulen.
Struktur der bayerischen Staatsverwaltung
Unmittelbare Staatsverwaltung
Bayerische Landesbehörden
oberste Landesbehörden (Ministerien)
Mittelbehörden (Bezirksregierungen)
Unterbehörden (Landratsämter)
Mittelbare Staatsverwaltung
Bezirke
Landkreise
Städte und Gemeinden
Stiftungen und Anstalten