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Die Landeshauptstadt München

München ist mit über 1,4 Mio. Einwohnern (Stand 2021) mit Abstand die größte Stadt im Freistaat Bayern. Art. 3 Abs. 3 der Bayerische Gemeindeordnung bestimmt, dass München Landeshauptstadt und damit Sitz der Verfassungsorgane das Freistaates Bayern ist.

Administrativ ist die Landeshauptstadt München in 25 Stadtbezirke eingeteilt. Diese sind zwar keine eigenständigen juristischen Personen, haben aber nach Art. 60 der Bayerischen Gemeindeordnung eigenständige Aufgaben und Rechte bei der Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung. Zentrales Organ der Stadtbezirke sind die Bezirksausschüsse, die parallel mit dem Stadtrat der Gesamtstadt gewählt werden. Sie haben gesetzlich genau festgelegte Anhörungs-, Unterrichtungs- und Antragsrechte gegenüber den Zentralorganen der Landeshauptstadt sowie das Recht eigene Bürgerversammlungen abzuhalten.

Zentrale Organe der Landeshauptstadt München als Gesamtstadt sind der Oberbürgermeister als vertretungsberechtigtes Organ und der Stadtrat als kollektives Entscheidungsgremium mit seinen Ausschüssen als Hilfsorganen.

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München besteht aus insgesamt 15 Referaten, die jeweils von einem Referenten geleitet werden. Dieser ist kommunaler Wahlbeamter und wird vom Stadtrat gewählt.

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