Sie Informieren sich aktuell über die öffentliche Verwaltung in Bayern (Deutschland).

Die gesetzgebende Gewalt (Legislative)

Der Freistaat Bayern ist eine parlamentarische Demokratie mit direktdemokratischen Elementen. Die Gesetzgebung obliegt grundsätzlich dem Bayerischen Landtag (Einkammer­-­par­lament).

Der Landtag wird für eine Zeitdauer von fünf Jahren in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen gewählt. Er besteht aus mindestens 180 Abgeordneten. Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen (ab 18 Jahren).

Gesetzesvorlagen können in Bayern aus der Mitte des Landtags, von der Staatsregierung oder vom Volk in den Landtag eingebracht werden. Die Gesetze können nach mindestens zwei Lesungen im Landtag beschlossen werden. Grundsätzlich genügt die einfache Mehrheit, für verfassungsändernde Gesetze sind eine Zweidrittelmehrheit und ein Volks­entscheid erforderlich.

Das Volk kann über Volksbegehren und Volksentscheide unmittelbar auf die Gesetz­gebung Einfluss nehmen.

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