Territoriale Verwaltungsgliederung des Landes
Gemäß Artikel 99 der Verfassung ist die Tschechische Republik in Gemeinden (grundlegende territoriale Selbstverwaltungseinheiten) und Bezirke (höhere territoriale Selbstverwaltungseinheiten) unterteilt. Eine Gemeinde ist immer Teil einer übergeordneten territorialen Selbstverwaltungseinheit.
Territoriale Selbstverwaltungseinheiten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über eigenes Vermögen verfügen und nach eigenem Budget wirtschaften.
Der Staat darf in die Tätigkeit der örtlichen Selbstverwaltungseinheiten nur dann
eingreifen, wenn der Schutz der Rechtsordnung dies erfordert, und in diesem Fall nur in der gesetzlich vorgesehenen Weise. Rechtlich sind auf Gemeinde- und Bezirksebene Bürgerentscheide zulässig.
Gemeinden und Bezirke regeln ihre Angelegenheiten eigenständig (eigener Wirkungskreis). Gemeinden und Bezirken können per Gesetz staatliche Aufgaben übertragen werden. Diese werden im
übertragenen Wirkungskreis erfüllt. Bei der Ausübung der staatlichen Verwaltung sind die Gemeinden und Bezirke Verwaltungsbereiche.
Gemeinden und Bezirke erlassen im Rahmen des eigenen Wirkungskreises allgemeinverbindliche Satzungen und im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises Verordnungen.