Sie Informieren sich aktuell über die öffentliche Verwaltung in der Tschechischen Republik.

Die gesetzgebende Gewalt (Legislative)

Die gesetzgebende Gewalt wird in der Tschechischen Republik vom Parlament ausgeübt. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Abgeordnetenhaus (Unterhaus) und dem Senat (Oberhaus).

Das Abgeordnetenhaus hat 200 Mitglieder. Der Senat besteht aus 81 Senatoren. Die Abgeordneten werden für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Die Amtszeit der Senatoren beträgt sechs Jahre; alle zwei Jahre wird jeweils ein Drittel der Senatoren gewählt. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Senat finden durch geheime Stimm­abgabe aufgrund des allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahlrechts statt. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus gilt das Verhältniswahlrecht, bei den Wahlen zum Senat das Mehrheitswahlrecht.

Jeder wahlberechtigte Bürger der Tsche­chischen Republik, der das 21. (Abgeordneter) bzw. 40. (Senator) Lebensjahr vollendet hat, kann ins Parlament gewählt werden. Das Initiativrecht für die Gesetzgebung liegt bei einzelnen Abgeordneten oder Gruppen von Abgeordneten, dem Senat, der Regierung und den Bezirksvertretungen (s. Kapitel „Die Bezirke und ihre Organe“).

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