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Die Hauptstadt Prag

Der Status der Hauptstadt wird durch das Gesetz Nr. 131/2000 Slg. geregelt.
Die Stadt Prag ist gleichzeitig Gemeinde, Bezirk und Hauptstadt der Tschechischen Republik. Sie ist in Stadtteile unterteilt. Die Organe der Hauptstadt Prag sind die Vertretung (55 bis 70 Mitglieder), der Rat (elf Mitglieder), der Oberbürgermeister, der Magistrat, besondere Organe und die Stadtpolizei. Der Magistrat besteht aus dem Direktor des Magistrats und anderen Mitarbeitern, die diesem Organ
zugeordnet sind.

Die Stadt Prag regelt ihre internen Beziehungen, d. h. insbesondere das Verhältnis zwischen der Stadt und den Stadtteilen, auf der Grundlage des Gesetzes im Statut der Stadt Prag (allgemein verbindliche Satzung).

Soweit es Gesetz und Statut vorsehen, handeln die Stadtteile im eigenen Namen im Rechtsverkehr und tragen die sich daraus ergebende Verantwortung.
Sie verfügen über einen eigenen Haushalt.

Ein Stadtteil wird von der Vertretung des Stadtteils verwaltet. Weitere Organe des Stadtteils sind der Rat des Stadtteils, der Bürgermeister des Stadtteils, das Stadtteilsamt und besondere Organe des Stadtteils.

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