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Die vollziehende Gewalt (Exekutive)

Die wichtigsten Organe der vollziehenden Gewalt in der Tschechischen Republik sind der Präsident der Republik und die Regierung.

Der Präsident der Republik ist das Staats­oberhaupt. Er vertritt den Staat nach außen. Seit 2012 wird er direkt vom Volk für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Er kann nur einmal wiedergewählt werden. Zum Präsidenten kann jeder Bürger der Tschechischen Republik gewählt werden, der das 40. Lebensjahr vollendet hat. Der Präsident der Republik kann bei der Ausübung seines Amtes nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise die Ernennung und Entlassung von Regierungsmitgliedern, die Ernennung von Richtern, die Unterzeichnung von Gesetzen oder die Vereinbarung und Ratifizierung internationaler Verträge. Er hat auch das Recht, jedes verabschiedete Gesetz (mit Ausnahme von Verfassungsgesetzen) an das Parlament zurückzuverweisen, Amnestie zu erteilen, sich jederzeit im Parlament das Wort erteilen zu lassen und Berichte von der Regierung zu verlangen.

Die Regierung ist das oberste Organ der vollziehenden Gewalt. Sie besteht aus dem Vorsitzenden der Regierung (Premierminister), seinen Stellvertretern und den Ministern. Sie ist dem Abgeordnetenhaus verantwortlich. Für die Beschlussfassung ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte aller Regierungsmitglieder erforderlich. Die Regierung ist ermächtigt, zur Durchführung des Gesetzes und in dessen Rahmen Verordnungen zu erlassen.

Weitere Organe der vollziehenden Gewalt sind laut Verfassung der Tschechischen Republik die Ministerien und andere Verwaltungsbehörden sowie die Staats­anwaltschaft. Im weiteren Sinne gehören dazu auch die Tschechische Nationalbank und der Oberste Rechnungshof.

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