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Verwaltungsrecht und Normenhierarchie

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des sogenannten öffentlichen Rechts. Man unterscheidet zwischen Allgemeinem Verwaltungsrecht, besonderem Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsstrafrecht (entspricht in Deutschland dem Ordnungswidrig­keitenrecht).

Die Quellen des Verwaltungsrechts lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilen, z. B. in überörtliche und örtliche Quellen oder ursprüngliche/primäre und abgeleitete/sekundäre Quellen.

Primäre allgemeinverbindliche Rechts­normen werden aufgrund unmittelbarer verfassungsrechtlicher Ermächtigung erlassen (z. B. Gesetze, Satzungen von Gemeinden und Bezirken im Rahmen des eigenen Wirkungskreises).

Sekundäre Quellen bedürfen einer ausdrücklichen Ermächtigung im Gesetz (z. B. Verordnungen von Gemeinden und Bezirken im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises).

Die Einteilung der verwaltungsrechtlichen Quellen kann sich auch nach dem Rang der Geltungskraft richten (Normenhierarchie). Eine Norm von geringerer Geltungskraft muss immer mit einer Norm von höherer Geltungskraft in Einklang stehen und kann grundsätzlich nur durch eine Norm von gleicher oder höherer Rangstufe aufgehoben oder geändert werden.

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