Sie Informieren sich aktuell über die öffentliche Verwaltung in der Tschechischen Republik.

Verfassungsrechtliche Grundlagen der Tschechischen Republik

Die Tschechische Republik ist ein souveräner, einheitlicher und demokratischer Rechtsstaat. Zu seinen Staatssymbolen gehören das große und das kleine Staatswappen.

Das grundlegende Gesetz der Tschechischen Republik ist die Verfassung der Tschechischen Republik, die am 16.12.1992 als Verfassungsgesetz verabschiedet wurde. Sie wurde in der Gesetzessammlung unter der Nummer 1/1993 Slg. (Slg. = Sammlung, s. Kapitel „Verwaltungsrecht und Normenhierarchie“) veröffentlicht und trat am 01.01.1993 (nach der Auflösung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik) in Kraft. Ebenfalls Bestandteil der Verfassungsordnung der Tschechischen Republik ist die Charta der Grundrechte und -freiheiten, die unter der Nr. 2/1993 Slg. gesondert veröffentlicht wurde.

Nach der tschechischen Verfassung geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. In der Verfassung ist verankert, dass jeder Bürger tun darf, was das Gesetz nicht verbietet, und dass niemand gezwungen werden darf, etwas zu tun, was das Gesetz nicht verlangt. Andererseits darf die Staatsgewalt nur in den Fällen, in dem Rahmen und auf die Arten ausgeübt werden, die das Gesetz festlegt. Die Staatsgewalt wird durch die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt ausgeübt.

Fanden Sie diese Seite hilfreich?

Vorherige Seite
Merkliste