Die Staatsverwaltung
Die öffentliche Verwaltung dient der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten. Sie wird im öffentlichen Interesse ausgeübt. Sie besteht aus staatlicher Verwaltung und Selbstverwaltung. Die Staatsverwaltung wird in überörtliche und örtliche staatliche Verwaltung unterteilt.
Die staatliche Verwaltung wird direkt vom Staat über seine Ämter ausgeübt. Dazu gehören: Regierung, Ministerien und andere zentrale Verwaltungsbehörden, weitere Verwaltungsbehörden, territoriale Verwaltungsbehörden, öffentliche Sicherheitsbehörden und -kräfte und unabhängige Verwaltungsbehörden.
Jedes Ministerium wird von einem Mitglied der Regierung (Minister) geleitet. In der Tschechischen Republik gibt es derzeit 14 Ministerien:
Finanzministerium
Außenministerium
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Kulturministerium
Ministerium für Arbeit und Soziales
Gesundheitsministerium
Justizministerium
Innenministerium
Ministerium für Industrie und Handel
Ministerium für regionale Entwicklung
Landwirtschaftsministerium
Verteidigungsministerium
Verkehrsministerium
Umweltministerium
Weitere zentrale staatliche Verwaltungsbehörden mit nationaler Zuständigkeit, deren Vertreter nicht der Regierung angehören, sind zum Beispiel das Tschechische Vermessungs- und Katasteramt, das Amt für gewerbliches Eigentum und das Tschechische Amt für Statistik.
Weitere Verwaltungsbehörden mit nationaler Zuständigkeit, die von einzelnen Ministerien verwaltet werden, sind die Tschechische Schulinspektion, die Tschechische Kur- und Bäderinspektion, die Tschechische Handelsinspektion, die Staatliche Arbeitsinspektion, die Staatliche Schifffahrtsverwaltung, die Tschechische Sozialversicherungsbehörde und die Tschechische Umweltinspektion.
Gebietsbezogene Verwaltungsbehörden sind spezialisierte Behörden, die in der Regel den Verwaltungsbehörden mit gesamtstaatlichem Wirkungskreis unterstehen. Dazu gehören beispielsweise örtliche Vertretungen der staatlichen Sozialverwaltung, Finanzdirektionen und Finanzämter, Katasterämter und Bezirksgesundheitsbehörden.
Zu den öffentlichen Sicherheitskräften, die die staatliche Verwaltung ausüben, gehören insbesondere die Polizei, der Strafvollzug, die Feuerwehr oder die Zollverwaltung der
Tschechischen Republik.
Zu den von der Regierung unabhängigen Behörden gehören der Rundfunk- und Fernsehrat, das Amt für den Schutz personenbezogener Daten, das Amt für den Schutz des Wettbewerbs oder das Tschechische Amt für Telekommunikation.
Die staatliche Verwaltung wird auch indirekt vom Staat über andere Einrichtungen ausgeübt, denen der Staat seine Zuständigkeit übertragen hat. Dazu gehören Körperschaften des öffentlichen Rechts (insbesondere Gemeinde- und Bezirksorgane im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises) sowie juristische und natürliche Personen des Privatrechts (z. B. Forstwacht).
Zum 31.12.2002 wurden die Kreisämter abgeschafft, die als staatliche Verwaltungsbehörden mit allgemeinem Wirkungskreis fungierten.
Mit Wirkung vom 01.01.2001 wurde das Gebiet der Tschechischen Republik für die Ausübung der staatlichen Verwaltung in Verwaltungsbereiche von 14 (selbstverwalteten) Bezirken unterteilt.
Mit Ausnahme von Prag unterteilt sich der Verwaltungsbereich eines Bezirks in Verwaltungsbereiche von Gemeinden mit erweitertem Wirkungskreis. Diese bilden die Grundeinheit der territorialen Verwaltungsgliederung. Der Verwaltungsbereich einer Gemeinde mit erweitertem Wirkungskreis ist im Verzeichnis der Gemeinden und militärischen Sondergebiete festgelegt.
Die Verwaltungsbereiche der Gemeinden mit erweitertem Wirkungskreis werden als Kreise bezeichnet. Sie sind lediglich registrierte Gebietseinheiten (zur Erhebung von statistischen Daten).
Im Verwaltungsbereich der Hauptstadt Prag sind auf Kreisebene zehn Stadtbezirke eingeteilt (Prag 1 bis Prag 10).
Für die Senatswahlen wird das Gebiet der Tschechischen Republik in 81 Wahlkreise mit annähernd gleicher Bevölkerungszahl aufgeteilt. Zum Zweck des Erhalts von EU-Fördermitteln werden die Bezirke in insgesamt acht NUTS2-Regionen zusammengefasst.
Struktur der Staatsverwaltung
Direkt
Regierung
Ministerien und andere zentrale Verwaltungsbehörden
andere Verwaltungsbehörden
territoriale Verwaltungsbehörden
öffentliche Sicherheitskräfte
unabhängige Verwaltungsbehörden
Indirekt
Körperschaften des öffentlichen Rechts
juristische Personen des Privatrechts
natürliche Personen des Privatrechts